22.05.2003
Kurt Haffner:

Zum Hohmeyergutachten

Was kostet der Strom aus der Steckdose wirklich?

Als ausgesprochen spektakulär bezeichnete der Vorsitzende des Solar Mobil Heidenheim, Kurt Haffner, die Ergebnisse des Gutachtens, das Prof. Dr. Olav Hohmeyer im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte. Darin beschäftigte sich Hohmeyer mit den tatsächlichen (gesamtwirtschaftlichen) Kosten der fossilen Energieträger und damit, was wohl angemessene Vergütungssätze für die erneuerbaren Energien wären.

Verglichen wurden laut Referent die sogenannten externen Kosten der Stromerzeugung. So koste eine konventionell erzeugte Kilowattstunde mindestens 14 Cent, wogegen die Kilowattstunde aus Wasserkraft oder Windkraft höchstens 10 Cent betrage. Das rühre daher, dass bei konventioneller Stromerzeugung die reinen Erzeugungskosten (interne Kosten) mit rund 3 Cent relativ niedrig sind, während sich die externen Folgekosten der Treibhausgas­emissionen auf immerhin rund 7 Cent und die Folgekosten der Luftverschmutzung auf mindestens 8 Cent belaufen. Bei Wasser, Wind und Bio lägen dagegen die Erzeugungskosten deutlich höher, die externen Kosten aber extrem niedrig: bei Wasserkraft 0,2 Cent, bei Windkraft 0,13 Cent und bei Biomasse 0,91 Cent insgesamt. Da die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gezahlten Vergütungen deutlich unter den Gestehungskosten liegen, plädiere Prof. Hohmeyer dafür, die Vergütungssätze auf die Höhe der vermiedenen Kosten der konventionellen Stromerzeugung anzuheben, wobei er noch die externen Kosten der Wasser-, Wind- und Biokraft abziehe und komme dann auf folgende Vergütungssätze: Wasserkraft 14,1 Cent, Windkraft 14,15 Cent, Energie aus Biomasse 13 Cent jeweils pro Kilowattstunde.

Haffner hielt dem entgegen, dass dies zur Überförderung führen würde, was genauso schädlich wie die gegenwärtige Unterförderung sei. Für angemessen hielt er eine maßvolle Anhebung der Vergütungssätze, um eine kostendeckende Vergütung zu erreichen: Wasser und Wind auf 9-10 Cent pro Kilowattstunde (derzeit 7,6 bzw. 9) und Energie aus Biomasse auf  Bio 11,5 –12,5 Cent pro Kilowattstunde (derzeit 10,1). Haffners Schlussfolgerung: „Erneuerbare Energiegewinnung aus Wasserkraft, Windkraft und Bioenergie ist gesamtwirtschaftlich betrachtet eindeutig preisgünstiger als konventionelle Stromerzeugung!“

Des Weiteren setze sich das Gutachten mit dem "Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen“ der EU auseinander. Dieser sehe Ausgleichszahlungen für die externen Kosten bis zu einer Höhe von rund 4,8 Cent pro Kilowattstunde vor. Da Hohmeyer eine deutlich höhere Differenz nachweise, empfehle er konsequenterweise eine Korrektur des Gemeinschaftsrahmens auf politischem oder auf juristischem Weg.

Ein Sonderfall sei die Fotovoltaik (FV), bei der die Vergütung nicht wie bei den anderen erneuerbaren Energien unter den gesamtwirtschaftlichen Kosten der konventionellen Energieerzeugung, sondern weit darüber liegt. Der Gutachter sei folglich der Frage nachgegangen, ob die erhöhte Vergütung begründet ist. Hohmeyer bezeichne die FV als Backstop-Technologie, da sie in der Lage sei, langfristig die gesamte Energienachfrage zu befriedigen. Die Wissenschaft sehe in der FV eine solche Technologie im Zusammenwirken mit der Wasserstoff-Technologie. Und da der jährliche Mittelaufwand nur 0,3 % der geschätzten Erlöse aus der konventionellen Stromerzeugung betrage, bezeichnete der Gutachter die erhöhte Vergütung als unbedenklich. Dennoch plädierte Haffner für eine kostendeckende Vergütung auch für die FV. Angemessen wären seiner Ansicht nach 50 – 65 Cent pro Kilowattstunde, je nach Größe der Anlage.