4.12.2001
Kurt Haffner:
 

Energiewende im Gange

Der kurze Vortrag Kurt Haffners zum “Pro und Contra“ der Windenergie löste beim Publikum zum „Contra“ heftige Diskussionen aus. Haffner stellte fest, dass in der Bundesrepublik monatlich 100 bis 200 neue Windkraftanlagen entstünden und Ende des Jahres rund 11.000 dieser Anlagen am Netz seien. Dies entspreche 8.000 Megawatt. In Schleswig-Holstein würden bereits 25 Prozent des Strombedarfs mit Windkraft gedeckt. „Dies ist die Energiewende“, war sich Haffner sicher. Die Windbranche stelle einen schnell wachsenden Industriezweig mit 35.000 Beschäftigten dar. Der Export steige.

Unabhängigkeit von Energieimporten, ihren Beitrag zur Friedenssicherung (der Kampf um Öl entfällt) und nicht zuletzt die relative Sicherheit vor terroristischen Angriffen auf. Nachdem keine Windkraftgegner erschienen waren, berief sich Haffner für das „Contra“ auf  Argumente des Vereins für Landschaftsschutz, einem der „alten“  Stromwirtschaft nahestehenden Verein. Dies seien: Beeinträchtigung der ungestörten Landschaft, Störung ihrer Erholungsfunktion, Verlust des charakteristischen landschaftlichen Gepräges, Probleme mit der Strombereitstellung (Wind ist unberechenbar) und Hässlichkeit der Windräder, Windräder sind unökologische Gelddruckmaschinen und Grundstücksbesitzer machen Kasse.

In der Diskussion wurde festgestellt, dass wir längst keine ungestörte Landschaft mehr haben. Dennoch sei der emotionale Aspekt zu berücksichtigen und dementsprechend mit den „Resten“ der Landschaft umzugehen. Im Wesen der Windkraft liege es aber, dass Windkraftanlagen an exponierten Stellen gebaut werden müssten. Die Probleme der Strombereitstellung seien lösbar einerseits durch verstärkte Biomasse-Nutzung in Schwachwindzeiten andererseits durch „Stromspeicher“ wie Pumpspeicherwerke und Luftspeicherwerke (Dabei wird erhitzte Luft in einen Erdhohlraum wie die Kaverne eines Salzstocks gepumpt und bei Bedarf unter Ausnutzung des Luftdrucks wieder in Strom umgewandelt.) Konventionelle Kraftwerke seien bisher nicht wegen der boomenden Windkraft, sondern wegen der Liberalisierung des Strommarktes stillgelegt worden.

Abschließend informierte Hans-Martin Hartmann, Mitglied des Regionalverbandes, über den Stand der Ausweisung von Windvorrangflächen in Ostwürttemberg. Er sagte, zwischen dem ersten und zweiten Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans sei ein Bruch festzustellen. Von den zunächst ins Auge gefassten 12 Windparkflächen seien nur noch acht übriggeblieben und außerhalb der ausgewiesenen Flächen dürften nur noch solche Anlagen entstehen, die nicht „raumbedeutsam“ sind. Gemäß dem zweiten Anhörungsentwurf seien dies Windkraftanlagen unter 50 Meter Nabenhöhe. Solche seien aber hierzulande nicht wirtschaftlich darstellbar und nicht Stand der Technik. „Diese Klausel kommt einem Planungs- und Bauverbot außerhalb der Windvorrangflächen gleich, das dem Geist der Bundesbauordnung widerspricht und damit rechtlich nicht haltbar ist“, so Hartmann und fügte hinzu, dass sich damit im zweiten Entwurf die Linie Ministerpräsident Teufels durchgesetzt habe, die Ausweisung von Windvorrangflächen restriktiv zu handhaben und damit den Gemeinden die Planungshoheit zu entziehen.