05.07.2026 - Solar mobil Heidenheim e.V.

35 Balkon-PV-Anlagen für Heidenheim!


Wir fördern Balkonkraftwerke zum Vereinsjubiläum mit einem Zuschuss von 100 EUR

20260702 Brenzsonne statt BrennstoffDer Deal:

Gegen Vorlage der Rechnungskopie für eine Balkon-PV-Anlage und Foto von der installierten Anlage überweisen wir Euch einen Zuschuss von 100 EUR zu Eurer neuen Balkon-PV-Anlage.

Anlässlich unseres 35-jährigen Vereinsjubiläums starten wir eine besondere Förderaktion für Heidenheim an der Brenz und den Landkreis:
Wir unterstützen insgesamt 35 Balkon-PV-Anlagen mit einem Zuschuss!
Damit möchten wir Bürgerinnen und Bürger motivieren, selbst Teil der Energiewende zu werden – einfach, lokal und nachhaltig.

So funktioniert’s:

  1. Balkon-PV-Anlage kaufen und installieren
  2. Förderantrag mit Rechnungskopie und Foto einreichen
  3. Zuschuss in Höhe von 100 € erhalten

Die Förderung erfolgt solange Mittel verfügbar sind.

Alle Informationen, Förderbedingungen und Antragsunterlagen findet Ihr weiter unten auf der Seite.

Gemeinsam bringen wir mehr Sonnenstrom für alle auf die Balkone des Landkreises!

Hinweis:
Der Verein bietet ergänzend Informationen und eine unverbindliche allgemeine Beratung zu erneuerbaren Energien, privaten PV-Anlagen und Elektromobilität an. Eine individuelle Fachplanung oder rechtliche/technische Prüfung im Einzelfall erfolgt dabei nicht.

 

☀️ Warum sich eine Balkon-PV-Anlage lohnt

Mit einer Balkon-PV-Anlage nutzt Du die Kraft der Sonne direkt bei Dir zu Hause – einfach, effizient und nachhaltig.

  • 💡 Stromkosten senken

Erzeuge Deinen eigenen Strom und reduziere dauerhaft Deine Stromrechnung.

  • 🌱 Klimaschutz im Alltag

Jede Kilowattstunde Solarstrom spart CO₂ und trägt aktiv zur Energiewende bei.

  • 🔌 Einfach & schnell installiert

Balkon-PV-Anlagen sind kompakt, unkompliziert und meist ohne großen Umbau nutzbar.

  • 🏡 Energie vom eigenen Balkon

Sie produzieren Strom genau dort, wo er gebraucht wird – direkt im Haushalt.

  • ⚡ Sofort nutzbar

Einfach einstecken und Strom erzeugen – ohne aufwendige Technik.

  • 📈 Zukunftssichere Entscheidung

Steigende Strompreise machen eigenen Solarstrom immer attraktiver.

  • 🌍 Mehr Unabhängigkeit

Weniger Abhängigkeit von Energieversorgern und schwankenden Preisen.

Übrigens Balkon-PV-Anlagen können/müssen nicht am Balkongeländer montiert werden, auch Hauswände, Vordächer, Garagen- oder Schuppendächer, Gartenzäune, Gewächshäuser, oder Terrassen sind mögliche Orte zur Aufstellung. Einzige Voraussetzung; möglichst gute direkte Sonnenabdeckung und eine Steckdose in der Nähe. Die Aufstellung sollte natürlich stabil und sicher sein, auch Wind oder Schneelasten sollten berücksichtigt werden.

 

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Förderbedingungen 

Förderantrag 

Datenschutzerklärung 

Häufig gestellte Fragen 

 

Häufig gestellte Fragen (Fragen anklicken zum anzeigen der jeweiligen Antwort)

Allgemeines zur Förderung

1. Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Heidenheim an der Brenz oder Landkreis Heidenheim.
Mitglieder des erweiterten Vorstands des Solar mobil Heidenheim e.V., deren Ehepartner und Angehörige 1. Grades sind von der Förderung ausgeschlossen.

2. Wie viele Förderungen gibt es?

Es werden insgesamt 35 Balkon-PV-Anlagen im Rahmen der Jubiläumsaktion gefördert.

3. Gibt es einen Rechtsanspruch auf Förderung?

Die Förderung erfolgt freiwillig im Rahmen der verfügbaren Mittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

4. Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe beträgt 100 € pro Anlage/Haushalt. Details sind in den Förderbedingungen geregelt.

5. Wann startet die Aktion?

Die Antragstellung ist ab 01.08.2026 möglich. Das Rechnungsdatum für Kauf oder Installation darf nicht vor dem 15.07.2026 liegen.

6. Wann endet die Aktion?

Die Aktion endet automatisch, sobald 35 vollständige und förderfähige Anträge bewilligt wurden oder die Mittel ausgeschöpft sind. Für die Berücksichtigung der Anträge im Rahmen der Aktion gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anträge.

7. Muss die Anlage selber installiert werden?

Nein. Natürlich kannst Du die Anlage auch durch einen Handwerksbetrieb installieren lassen. Den Antrag kannst Du dann mit der Beauftragung des Handwerkers stellen, die Rechnung und Foto zum Nachweis der Installation musst Du innerhalb von 3 Monaten nachreichen.

Ablauf & Antrag

8.Wie läuft die Förderung ab?

  • Balkon-PV-Anlage kaufen und installieren
  • Förderantrag mit Rechnung und Foto einreichen
  • Prüfung durch den Verein
  • Auszahlung des Zuschusses
9.Wann sollte ich den Antrag stellen?

Erst nach Kauf und Installation der Anlage, da Rechnungs- und Fotonachweise erforderlich sind. Bei Beauftragung eines Handwerkers zu Installation kann der Antrag nach Beauftragung gestellt werden, die Rechnung und Fotos der Installation soll innerhalb von 3 Monaten nachgereicht werden.

10. Wie lange dauert die Bearbeitung?

In der Regel wenige Wochen nach Eingang vollständiger Unterlagen.

11. Wie stelle ich den Förderantrag?

Bitte reiche den Förderantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben und zusammen mit den Nachweisen per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ein.

 Rechnungen & Nachweise

12. Welche Rechnungen müssen eingereicht werden?

Kaufrechnung der Balkon-PV-Anlage und/oder Rechnung eines Handwerkers für Installation/Montage

13. Muss die Rechnung auf meinen Namen ausgestellt sein und bestimmte Inhalte enthalten?

Ja, die Rechnung muss eindeutig der antragstellenden Person zuordenbar sein. Die Rechnungsposition(en) müssen ausreichend den Zusammenhang mit der Balkon-PV-Anlage erkennen lassen.

Foto-Anforderungen (sehr wichtig)

14. Welche Anforderungen gelten für das Foto der Anlage?

Das Foto muss folgende Kriterien erfüllen:
  • klare, frontale oder gut erkennbare Darstellung der Balkon-PV-Anlage
  • vollständige oder weitgehend vollständige Sichtbarkeit der Module
  • ausreichende Bildqualität (scharf, gut belichtet)
  • keine Personen im Bild
  • keine sensiblen oder privaten Inhalte im Hintergrund (z. B. Dokumente, Nachbarn erkennbar)
  • Aufnahme idealerweise bei hellem Tageslicht
15. Darf ich mehrere Fotos einreichen?

Ja, mehrere Fotos sind möglich und sogar hilfreich (z. B. Gesamtansicht + Detailaufnahme).

16. Warum wird ein Foto benötigt?

Das Foto dient als Nachweis der tatsächlichen Installation der Anlage.

Datenschutz & Veröffentlichung

17. Werden meine Daten veröffentlicht?

Nein, außer Sie stimmen einer Veröffentlichung ausdrücklich zu. Siehe nächste Fragen.

18. Was passiert mit meinem Foto?

Ohne Einwilligung wird das Foto ausschließlich intern zur Prüfung verwendet.
Mit Einwilligung kann es z. B. für:
  • Website
  • Social Media
  • Jubiläumskampagne (z. B. Fotocollage „35 Anlagen“)
verwendet werden. Wir freuen uns, wenn Du uns die Verwendung Deines Fotos erlaubst. Damit unterstützt Du unsere Jubiläumsaktion und hilfst, die Energiewende in unserer Region sichtbar zu machen.

19. Wird mein Standort öffentlich gezeigt?

Nur bei freiwilliger Einwilligung und ausschließlich in anonymisierter bzw. ungefährer Darstellung (keine Straße und Hausnummer) in einer Übersichtskarte.

20. Kann ich meine Einwilligung widerrufen?

Ja, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft.

Technik & Anlagen

21. Welche Anlagen sind förderfähig?

Gefördert werden handelsübliche Balkon-PV-Anlagen (Stecker-Solargeräte).

22. Muss die Anlage angemeldet werden?

Ja – aber keine Sorge: Die üblichen gesetzlichen Meldungen (z. B. im Marktstammdatenregister) erledigst Du selber als Betreibender der Anlage mit geringem Aufwand.

23. Muss ein Fachbetrieb beauftragt werden?

Nein, das ist nicht zwingend erforderlich. Bei Unsicherheiten, insbesondere zur Montage oder elektrischen Sicherheit, wird jedoch die Einbindung eines Fachbetriebs empfohlen.

24. Kann ich auch als Mieter eine Balkon-PV-Anlage installieren?

Mieter haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks. Sie müssen den Vermieter vorab informieren und um Erlaubnis bitten. Eine bloße Ablehnung, weil die Anlage optisch nicht gefällt, ist z.B. rechtlich nicht zulässig.
Vermieter und Eigentümergemeinschaften dürfen die Genehmigung nur aus triftigen Gründen (wie z. B. unzureichender Statik oder Auflagen des Denkmalschutzes) verweigern.
Für einen reibungslosen Prozess und ein gleiches Verständnis aller Beteiligten empfiehlt sich die Information und Einholung der Erlaubnis in schriftlicher Form sowie eine nachvollziehbare Dokumentation der Installation durch Fotos und Rechnungen.

25. Braucht man eine spezielle Versicherung für eine Balkon-PV-Anlage?

Ob Ihre Hausrat- oder Haftpflichtversicherung Schäden an der Balkon-PV-Anlage z.B. durch Sturm, Hagel oder Vandalismus oder mögliche Schäden gegenüber Dritten abdeckt, prüfe bitte in den Versicherungsbedingungen, durch den Versicherer oder einen Versicherungsberater.
Die gute Nachricht: zusätzliche Kosten für einen Versicherungsschutz sind meist überschaubar oder bei in letzter Zeit abgeschlossenen Verträgen bereits enthalten.

Auszahlung der Förderung

26. Wie erfolgt die Auszahlung?

Nach erfolgreicher Prüfung per Überweisung auf das angegebene Konto.

27. Kann die Förderung abgelehnt werden?

Ja, z. B. bei:
  • unvollständigen Unterlagen
  • fehlenden Nachweisen, z.B. verspätet nachgereichten Fotos
  • Erreichen der maximalen Förderzahl
  • nicht erfüllten Förderbedingungen
28. Kann ich mehrere Anlagen pro Haushalt fördern lassen?

Nein, pro Haushalt wird nur eine Anlage gefördert.

Sonstiges

29. Gibt es eine Warteliste?

Optional kann eine Warteliste geführt werden, falls mehr Anträge eingehen als Fördermittel verfügbar sind. Aber wenn das Förderziel erreicht ist, wird die Aktion beendet.

30. Bietet der Verein Beratung an?

Ja, der Verein steht ergänzend für allgemeine Fragen zu erneuerbaren Energien, privaten PV-Anlagen und Elektromobilität zur Verfügung. Diese Beratung ist unverbindlich und ersetzt keine individuelle Fachplanung oder rechtliche/technische Prüfung.